Im Rahmen der Vorbereitung der Jagdgenossenschaftsversammlung am 7. Juli 2026 wurde bei der Erstellung des Jagdkatasters festgestellt, dass einzelne Flurstücke auf der Gemarkung Bärenthal bislang keinem Jagdbezirk zugeordnet waren.

Das Landratsamt Tuttlingen hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die betroffenen Grundflächen den Eigenjagdbezirken Forschner, Gemeinde Bärenthal sowie Hohenzollern jagdrechtlich angegliedert werden.

Die Angliederung betrifft ausschließlich die jagdrechtliche Zuordnung der Grundstücke. Die bestehenden Eigentumsverhältnisse bleiben hiervon unberührt.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit den betroffenen Flurstücken wird auf der Internetseite des Landratsamts Tuttlingen unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Die Bekanntmachungen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen

Für Rückfragen steht die Untere Jagdbehörde des Landratsamts Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461 926-5205 zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Bärenthal

„1. Teiländerung des Bebauungsplans Erweiterung Eschle I“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bärenthal hat am 28.10.2026 in öffentlicher Sitzung die 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ in der Fassung vom 19.10.2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 19.10.2026 wurde gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (maßstabslos) schwarz gestrichelt umrandet dargestellt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgender Darstellung:

 

Das zur Überplanung anstehende Gebiet mit einer Fläche von ca. 0,07 ha befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Bärenthal, südlich des Friedhofs entlang der Erschließungsstraße „Im Eschle“. Der Geltungsbereich schließt das Flurstück Nr. 319/8 teilweise ein.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der 1. Teiländerung wird ein bislang als Gewerbegebiet (GE) festgesetzter Teilbereich in ein Mischgebiet (MI) umgewandelt. Gleichzeitig werden die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,80 auf 0,60 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,60 auf 1,20 reduziert sowie die überbaubaren Grundstücksflächen durch neue Baugrenzen angepasst. Ergänzend werden Festsetzungen zum Schutz von Mensch, Natur und Landschaft getroffen, insbesondere ein schonendes Beleuchtungskonzept und Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag an Gebäuden.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „1. Teiländerung des Bebauungsplans Erweiterung Eschle I“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bärenthal, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal, zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Dienstag                     16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag                 08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich der Begründung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die Begründung sind ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Bärenthal unter www.baerenthal.de abrufbar.

Hinweise:

  1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der dort genannten Frist gestellt wird, wird hingewiesen.

  2. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bärenthal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

  3. Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  4. a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

  5. b) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bärenthal, den 05.11.2026

Morris Stoupal
Bürgermeister

EINLADUNG
zur öffentlichen Gemeinderatssitzung

Am Mittwoch, den 28.10.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Erteilung des Einvernehmens bzw. von Befreiungen zu Bauanträgen

-       Änderungsbaugesuch Talblickstraße 12

-       Baugesuch Gartenstraße 7

TOP 2

Satzungsbeschluss

-       Anpassung der Wasser / Abwassergebühren ab 2027 – erneute Beratung und Beschlussfassung

TOP 3

Bericht über die Finanzlage der Gemeinde

TOP 4

Gnadenweiler Steige

-          Schlussbericht und Schlussabrechnung der Hangsicherungs- und Felssicherungsarbeiten

TOP 5

Gnadenweiler Steige

-          Beratung und vergabe über die Inspektion der Sicherungsnetze

TOP 6

Bebauungsplan „1. Teiländerung des Bebauungsplans Erweiterung Eschle I“

1.      Abwägung der Belange aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

2.      Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

TOP 7

Straßenbeleuchtung Überquerungshilfe L 440

-          Vergabe zum Bau von Straßenbeleuchtungsmasten

TOP 8

Bekanntmachungen / Verschiedenes

TOP 9

Bürgerfrageviertelstunde

Im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Bärenthal vom 07.07.2026

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bärenthal hat in ihrer Sitzung am 7. Juli 2026 eine neue Satzung beschlossen. Diese wurde der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Tuttlingen zur Prüfung vorgelegt und mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 mit einem entsprechenden Bestätigungsvermerk versehen.

Die Satzung wird nachfolgend im vollständigen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht.

Redaktionelle Hinweise zur Satzung

Im Rahmen der abschließenden Prüfung durch die Untere Jagdbehörde wurden zwei Regelungen festgestellt, die einer rechtlichen Klarstellung bedürfen. Diese waren bereits im Vorfeld mit der Jagdbehörde abgestimmt worden. Nach Rücksprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden wurde entschieden, dass eine erneute Beschlussfassung der Jagdgenossenschaftsversammlung nicht erforderlich ist. Die entsprechenden Regelungen werden bei einer künftigen Satzungsänderung angepasst.

Bis dahin sind folgende Hinweise bei der Anwendung der Satzung zu beachten:

1. Zuständigkeit für die Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§§ 9 und 11)

In der Satzung ist die Entscheidung über die Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowohl der Jagdgenossenschaftsversammlung als auch dem Gemeinderat beziehungsweise dem Bürgermeister zugeordnet.

Hierzu stellt die Untere Jagdbehörde klar, dass die Entscheidung über eine Zusammenlegung oder Teilung ausschließlich der Jagdgenossenschaftsversammlung obliegt. Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnis auf den Gemeinderat oder den Bürgermeister ist nicht zulässig.

Nach einer entsprechenden Beschlussfassung ist zudem ein Antrag bei der zuständigen Jagdbehörde gemäß § 11 Abs. 2 und 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zu stellen.

2. Bearbeitungsgebühr für die Auszahlung des Reinertrags (§ 16 Abs. 3)

Nach § 16 Abs. 3 der Satzung ist für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags auf Auszahlung des Anteils am Reinertrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro vorgesehen.

Diese Regelung ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 22. Juli 2020 (Az. 4 K 7962/19) entschieden, dass das Jagdrecht keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung einer solchen Bearbeitungsgebühr bietet.

Die Gemeinde Bärenthal stellt daher klar, dass für entsprechende Auszahlungsanträge keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Die Gebührenregelung in § 16 Abs. 3 der Satzung findet insoweit keine Anwendung.

Abschließender Hinweis

Die vorstehenden redaktionellen Hinweise dienen der Klarstellung der geltenden Rechtslage und sind bei der Anwendung der Satzung entsprechend zu berücksichtigen. Sie stellen keine förmliche Änderung des beschlossenen Satzungstextes dar.

Die erforderlichen Anpassungen werden der Jagdgenossenschaftsversammlung bei ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Anschluss an diese Hinweise wird die Satzung der Jagdgenossenschaft Bärenthal vom 7. Juli 2026 im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.

 

Morris Stoupal
Bürgermeister

Download: Satzung der Jagdgenossenschaft Bärenthal vom 07.07.2026 [pdf]

 

Am Mittwoch, den 23.09.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

TAGESORDNUNG

TOP 1

Erteilung des Einvernehmens bzw. von Befreiungen zu Bauanträgen

-        Wiederaufbau eines Lager-/Geräte- und Garagengebäudes, Errichtung einer Dachgaupe am best. Wohngebäude

TOP 2

Nachtragshaushalt 2026

TOP 3

Satzungsbeschluss

-        Anpassung der Wasser / Abwassergebühren ab 2027

TOP 4

Programm zur Stärkung der touristischen Infrastruktur an Rad- und Wanderwegen im Natur-park Obere Donau

-         Zuschuss zur gesammelten Anschaffung einer Überdachten Sitzgruppe

TOP 5

Nahverkehrsplan Landkreis Tuttlingen

-        Stellungnahme der Gemeinde Bärenthal zum Entwurf

TOP 6

25. Bündelausschreibung Strom 2027 – 2029

-         Ergebnisbericht

TOP 7

Bekanntmachungen / Verschiedenes

TOP 8

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 9

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

Trinkwasseruntersuchung ohne Beanstandungen

Im Rahmen der regelmäßigen Überwachung der Trinkwasserqualität wurde am 3. September 2026 im Kindergarten St. Michael in Bärenthal eine Trinkwasserprobe entnommen und durch die Eurofins Wasser und Hygiene Süd GmbH untersucht. Die Untersuchung erfolgte nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und umfasste die Parameter der Gruppe A.

Das Ergebnis ist erfreulich: Bei keinem der untersuchten Parameter wurden die geltenden Grenz- oder Vergleichswerte überschritten. Insbesondere konnten weder Escherichia coli noch intestinale Enterokokken oder coliforme Bakterien nachgewiesen werden. Auch die weiteren untersuchten Werte, darunter pH-Wert, Leitfähigkeit und Trübung, waren unauffällig.

Das Prüflabor bestätigt abschließend, dass die untersuchte Trinkwasserprobe keine Überschreitungen oder Verletzungen der maßgeblichen Werte der Trinkwasserverordnung aufweist. Damit bestätigt die aktuelle Untersuchung die einwandfreie Qualität des Trinkwassers an der untersuchten Entnahmestelle im Kindergarten.

Der vollständige Bericht kann unter https://wasserportal.info [externer Link] eingesehen werden.

Am Samstag, 12. September 2026, fand der diesjährige Gemeindeausflug statt. Dieser richtet sich als Zeichen der Wertschätzung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde. Auch die Mitglieder des Gemeinderates nahmen an dem gemeinsamen Ausflug teil, sodass neben dem geselligen Beisammensein auch ein reger und ungezwungener Austausch stattfinden konnte.

Treffpunkt war auf dem Gnadenweiler bei Manuela und Ingo Mager. Nach einer kurzen Begrüßungsrunde machte sich die Gruppe gemeinsam mit den Alpakas auf den Weg in Richtung Paterfelsen. Dort wurde bei leckeren Häppchen und Getränken eine gemütliche Pause eingelegt.

Anschließend ging es in entspannter Runde wieder zurück auf den Gnadenweiler. Zum Abschluss kehrte die Gruppe im Kapellenblick ein und ließ den gelungenen Tag bei gutem Essen und angenehmen Gesprächen ausklingen.

Auch das Wetter spielte erfreulicherweise mit und trug zu einem rundum gelungenen Gemeindeausflug bei. Ein besonderer Dank gilt Manuela und Ingo Mager sowie Gabi Hafen, die den Ausflug mitorganisiert und damit zu einem schönen gemeinsamen Tag beigetragen haben.

Sieben Jungmusikantinnen und Jungmusikanten des Musikvereins Bärenthal haben vergangene Woche erfolgreich am D1-Kurs im Ausbildungszentrum des Kreisverbandes Rottweil-Tuttlingen in Spaichingen teilgenommen.

Herzlichen Glückwunsch an:

Jannis Keller
Mathis Löckel
Julius Spöri
Pius Spöri
Lea Greiner
Jonathan Ziegler
Daniel Ziegler

Ein herzlicher Dank gilt allen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Jörg Eichwald, der den Theorieteil übernommen hat.

Auch die Gemeinde Bärenthal gratuliert zu dieser tollen Leistung. Engagierte Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusiker sind die Zukunft unseres Musikvereins und tragen dazu bei, dass die musikalische Tradition in unserer Gemeinde auch weiterhin lebendig bleibt.

Wir wünschen euch weiterhin viel Freude beim Musizieren und viel Erfolg auf eurem weiteren musikalischen Weg.

Musikverein Bärenthal e. V.
Gemeinde Bärenthal

Nach mehr als neun Jahren bei der Gemeinde Bärenthal hat Magdalena Margiel ihre Tätigkeit als Reinigungskraft zum 30. Juni 2026 beendet. In dieser Zeit kümmerte sie sich vor allem um die Reinigung des Kindergartens St. Michael „Familie Glücksbär“ und des Rathauses.

Mit ihrem Einsatz und ihrer Flexibilität war Frau Margiel über viele Jahre eine wichtige Unterstützung für die Gemeinde und insbesondere für unseren Kindergarten. Nach vielen Jahren mit Arbeitszeiten in den späten Abendstunden möchte sie künftig wieder mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen.

Zum Abschied bedankte sich Bürgermeister Morris Stoupal mit einem kleinen Geschenk bei Frau Margiel für ihre großartige und langjährige Arbeit und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.

Ihre Aufgaben im Kindergarten hat Gabriela Macra übernommen. Wir heißen Frau Macra herzlich willkommen und wünschen ihr viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit.

Verkehrsfreigabe am Samstag, 8. August 2026

Seit Dienstag, 16. Juni 2026 lässt das Regierungspräsidium Tübingen die Fahrbahndecke der L 433 von der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zollernalbkreis bei Egesheim bis Nusplingen, sowie im Zuge der L 440 von der Kreisgrenze Tuttlingen/Zollernalbkreis nördlich von Bärenthal bis zur Einmündung in die L 433 auf rund 3,6 Kilometern Länge erneuern. Parallel hierzu wurde ein rund 120 Meter langer Teilabschnitt des straßenbegleitenden Radweges entlang der L 440 auf Höhe der Kreisgrenze Tuttlingen/Zollernalbkreis saniert.

Am Samstag, 08. August 2026 im Laufe des späten Nachmittags werden die Landesstraßen zwischen Bärenthal, Egesheim und Nusplingen wieder für den Verkehr freigegeben.

Der Abbau der Umleitungsbeschilderung erfolgt am Montag, 10.08.2026.

Das Regierungspräsidium bedankt sich bei allen betroffenen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und ihr Verständnis.

 

Kosten

Die Kosten für die Fahrbahndeckenerneuerungen von rund 30.000 Quadratmetern Asphaltfläche

und die Arbeiten zur Radwegsanierung belaufen sich auf rund eine Millionen Euro. Diese trägt

das Land Baden-Württemberg.

 

Hintergrundinformationen

Bei der Baumaßnahme kam eine temperaturabgesenkte Asphalttragschicht zur Ausführung.

Diese erfordert bei der Herstellung einen geringeren Energieeinsatz und erzeugt weniger

Schadstoffe. Auch kann hierdurch die Arbeitssicherheit erhöht und die Gesundheitsgefährdung

für das Baustellenpersonal reduziert werden.

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