Gemeinde Bärenthal

Landkreis Tuttlingen

 

 

 

 

 

Die Stelle des

 

ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

 

 

der Gemeinde Bärenthal (ca. 480 Einwohner) ist wegen vorzeitigen Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers aus dem Amt zum 01.12.2023 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Wahl findet am Sonntag, 22.10.2023, eine evtl. notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 12.11.2023 statt.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger(m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

 

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

 

Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung im Amtsblatt Donnerstags der Gemeinde Bärenthal am 27.07.2023 und bis spätestens 25.09.2023, 18.00 Uhr schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ z. Hd. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Bärenthal – Bürgermeisteramt -, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal eingereicht werden.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (s.o.) nachzureichen:

 

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen, jeweils einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeinde Bärenthal, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal kostenfrei ausgegeben);

 

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichen Vordruck;

 

  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichen Vordruck;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu Ihrer Bewerbung eine eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

 

Ort und Zeit einer eventuell stattfindenden öffentlichen Bewerbervorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

 

 

 

 


 

 

 


 

 

 

 

 

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