Gemeinderat Bärenthal

 

Andreas Grieble

 

 


 

 

Markus Ströbel

    


 

 Alexandra Sauter

 


 

 

Dominik Greiner

 


 

 

 

 

Rolf Sauter


 

 

 

Tobias Rudnick-Blender

 


 


Stefanie Greiner

 


 

 

Jochen Zimmermann

 


 

 

Aufgaben von Gemeinderat und Gemeinde

Die Gemeinden verwalten in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nichts anderes festlegen. Die Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde  und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes dafür zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Die Übertragung von Aufgaben des Gemeinderats auf den Bürgermeister wird in der Hauptsatzung geregelt.


Beschlussfassung des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat die verantwortungsvolle Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, die für die Zukunft Bärenthals von grundlegender Bedeutung sind. Diese Entscheidungen werden in Form von Beschlüssen getroffen, entweder durch Abstimmung oder Wahl. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats ist stimmberechtigt, nicht jedoch der Beigeordnete. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn nicht durch Gesetz eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist (z.B. kann die Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beschlossen werden). Wahlen (z.B. bei Personaleinstellungen oder zur Bildung von Ausschüssen) werden grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Es kann offen gewählt werden, wenn dem kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht

 

Ablauf einer Gemeinderatssitzung

Der Bürgermeister lädt die Mitglieder zu den Sitzungen ein und sendet dazu die Tagesordnung zu. Er eröffnet die Sitzung und ruft die Tagesordnungspunkte auf. Der Sachverhalt und der jeweilige Beschlussantrag sind in der Regel schriftlich niedergelegt, damit sich die Mitglieder des Gemeinderats umfassend auf die Sitzung vorbereiten können. Wichtige Beratungspunkte werden in den Ausschüssen des Gemeinderats vorberaten, die jeweilige Empfehlung des Ausschusses stellt den Beschlussantrag dar. Nachdem die Sachfragen erörtert und die Argumente ausgetauscht sind, entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss.

Alle Einwohner haben das Recht, öffentliche Sitzungen des Gemeinderats und die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse zu besuchen. Hier können Sie sich aus erster Hand informieren. Ort und Zeitpunkt der öffentlichen Sitzungen werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bärenthal mit Angabe der Tagesordnungspunkte bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen und der Tagesordnungspunkte ist ein wichtiges Kriterium für die Rechtswirksamkeit der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse. In regelmäßigen Abständen finden zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung Bürgerfragestunden statt, in denen zu allgemein interessierenden Themen an den Vorsitzenden des Gemeinderats Fragen gestellt werden können. Der Vorsitzende beantwortet die Fragen, soweit dies möglich ist, sofort oder sichert eine schriftliche Beantwortung zu. Während der Sitzung dürfen Zuhörer keine Fragen stellen und sich nicht an den Beratungen des Gemeinderats aktiv beteiligen.

 

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