Amtsblatt an-/ ab- / ummelden
Nutzen Sie das folgende Formular zur Bestellung, Kündigung oder Ummeldung des Amtsblattes.
Die Gebühr wird jährlich zum 01. Februar in Rechnung gestellt oder eingezogen.
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In Bärenthal geht man bei der Abrechnung der Abwassergebühr davon aus, dass das entnommene Frischwasser auch der Kanalisation zugeführt wird.
In manchen Fällen ist es so, dass Frischwasser zur Bewässerung großer Grünflächen oder zur Befüllung von Viehtränken verwendet wird.
Auch in Fällen von Wasserrohrbrüchen, bei denen nachweisbar eine gewisse Menge in das Erdreich versickert ist, kann ein Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren gestellt werden.
Hierfür ist folgendes Formular zu nutzen:
LINK: Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren
Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.
Regionalzentrum
Villingen-Schwenningen
Kaiserring 3
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.:07721 9915-0
Mehr Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt beim Landratsamt Tuttlingen
Sofern eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) vorliegt, können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Die Deutsche Rentenversicherung unter "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" gibt detaillierte Auskunft
Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.