Ausweis

Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis) – sofern vorhanden
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
  • gegebenenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch


Mit der Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Der Beauftragte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

§ 1 Personalausweisgesetz

 

Personalausweisgebühren

antragstellende Personen ab 24 Jahren EUR 28,80
antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80

Ein- und Ausschalten der Online-Ausweisfunktion sind beim

  • erstmaligen Einschalten bei der Ausgabe
  • Ausschalten bei Ausgabe des Ausweises
  • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
  • nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
  • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN

gebührenfrei.

Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): Kosten: 6,00 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion:
Kosten: 6,00 €

Entsperren der Online-Ausweisfunktion: Kosten: 6,00 €

www.gesetze-im-internet.de

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