Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Bärenthal

über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bärenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.01.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In den öffentlichen Sitzung am 24.06.2026  hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Änderung betrifft einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ vom 22.01.2009.

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Tuttlingen auf der Gemarkung der Gemeinde Bärenthal. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt innerhalb des Bebauungsplangebiets „Erweiterung Eschle I“. Betroffen ist eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 319/8 mit einer Größe von ca. 680 m2.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgender Darstellung:

Ziel und Zweck der Planung

Mit der „1. Teiländerung des Bebauungsplans Erweiterung Eschle I“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbauvorhaben geschaffen werden. Hierfür ist vorgesehen, die bisherige Gebietsfestsetzung von Gewerbegebiet (GE) in Mischgebiet (MI) zu ändern, damit sich das geplante Wohngebäude vollständig innerhalb des Mischgebiets befindet.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung und der Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die beabsichtigte Nutzung.

Die Hinweise sowie die örtlichen Bauvorschriften des rechtsgültigen Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ werden durch die 1. Teiländerung nicht berührt und gelten weiterhin unverändert.

Der Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Erweiterung Eschle I“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Montag, 20.07.2026 bis Freitag 21.08.2026 (jeweils einschließlich) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie Stellungnahmen abzugeben. Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Bärenthal, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal zu den allgemeinen Dienststunden:

Dienstag und Donnerstag              16:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag                                      08:30 – 11:30 Uhr

eingesehen werden.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift bei der

Gemeinde Bärenthal, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal, oder postalisch an die PLANSTATT SENNER GmbH, Mörikestraße 67, 70199 Stuttgart , oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:

 

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