Landtagswahl 2026

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Öffentliche Bekanntmachungen über die Landtagswahl von Baden-Württemberg am 08.03.2026

 

Hier finden Sie alle Bekanntmachungen der Landtagswahl des Landtags von Baden-Württemberg 2026 als pdf zur Einsicht. Die Bekanntmachungen werden ebenfalls im Amtsblatt "donnerstags" der Gemeinde Bärenthal veröffentlicht.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis [pdf]

Wahlbekanntmachung - LTW 2026 [pdf]

 


 

Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. 
Das Wahllokal ist im Rathaus Bärenthal, Mehrzweckraum, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal eingerichtet, der Zugang ist nicht barrierefrei.

Erstmalig können Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren den Landtag in Baden-Württemberg wählen. Wahlberechtigt sind dabei deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind.

Erst- und Zweitstimme

Bei der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme.

Mit Ihrer Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Wer in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine Partei bzw. deren Landesliste. Die Zweitstimmen entscheiden über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Wahlbenachrichtigung und Beantragung der Briefwahl

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. 

Alternativ kann der Antrag auch persönlich, schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) oder online bei uns beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich

Sie können die Briefwahl auch online über diesen Link beantragen.

Bei schriftlicher Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: 

Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift.

Postalische Anträge sind zu richten an die:

Gemeinde Bärenthal
- Wahlamt -
Kirchstraße 8
78580 Bärenthal 

Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl 6. März, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Bei weiteren Fragen zur Wahl können Sie sich gerne an das Bürgerbüro(Frau Mager, 07466/230, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Herrn Bürgermeister Stoupal (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.

 


 FAQ zur Landtagswahl 2026

 Weitere Antworten zu Ihren Fragen und weitere Informationen finden Sie unter Allgemeine Fragen[Externer Link]

 

Foto: Pixabay|BlenderTimer 

 

Öffentliche Bekanntmachungen über die Landtagswahl von Baden-Württemberg am 08.03.2026

 

Hier finden Sie alle Bekanntmachungen der Landtagswahl des Landtags von Baden-Württemberg 2026 als pdf zur Einsicht. Die Bekanntmachungen werden ebenfalls im Amtsblatt "donnerstags" der Gemeinde Bärenthal veröffentlicht.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis [pdf]

Wahlbekanntmachung - LTW 2026 [pdf]

 


 

Die nächste Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. 
Das Wahllokal ist im Rathaus Bärenthal, Mehrzweckraum, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal eingerichtet, der Zugang ist nicht barrierefrei.

Erstmalig können Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren den Landtag in Baden-Württemberg wählen. Wahlberechtigt sind dabei deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind.

Erst- und Zweitstimme

Bei der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme.

Mit Ihrer Erststimme wählen Sie direkt eine Person aus Ihrem Wahlkreis. Wer in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie eine Partei bzw. deren Landesliste. Die Zweitstimmen entscheiden über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Wahlbenachrichtigung und Beantragung der Briefwahl

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. 

Alternativ kann der Antrag auch persönlich, schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) oder online bei uns beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich

Sie können die Briefwahl auch online über diesen Link beantragen.

Bei schriftlicher Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: 

Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift.

Postalische Anträge sind zu richten an die:

Gemeinde Bärenthal
- Wahlamt -
Kirchstraße 8
78580 Bärenthal 

Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl 6. März, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Bei weiteren Fragen zur Wahl können Sie sich gerne an das Bürgerbüro(Frau Mager, 07466/230, manuela.mager@baerenthal.de) oder Herrn Bürgermeister Stoupal (morris.stoupal@baerenthal.de) wenden.

 


 FAQ zur Landtagswahl 2026

 Weitere Antworten zu Ihren Fragen und weitere Informationen finden Sie unter Allgemeine Fragen[Externer Link]

 

Foto: Pixabay|BlenderTimer 

 

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