Klimafitte Wälder im Landkreis Tuttlingen

Klimafitte Wälder im Landkreis Tuttlingen

 

Seit 2023 nimmt die Gemeinde Bärenthal an der Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teil. Ziel des Programms ist es, die kommunalen Wälder an die Folgen des Klimawandels anzupassen und zugleich ihre ökologische Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Angesichts zunehmender klimatischer Belastungen sowie stark gestiegener Kosten für Waldpflege, Wiederbewaldung und Pflanzmaterial unterstützt der Bund die Kommunen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.

 

Ein Bestandteil der Förderung ist der gezielte Erhalt von Habitatbäumen. Dabei handelt es sich um besonders wertvolle, häufig alte, höhlen- oder totholzreiche sowie bereits abgestorbene Bäume, die als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dienen. Diese Bäume sind mit roten Wellenlinien markiert und verbleiben dauerhaft im Wald.

 

Ein weiterer zentraler Baustein ist die Ausweisung von Prozessschutzflächen (auch „Stilllegungsflächen“ genannt) auf fünf Prozent der kommunalen Waldfläche. Die Außengrenzen dieser Flächen sind mit Doppellinien und den nach außen gerichteten Buchstaben „SL“ gekennzeichnet. In den Stilllegungsflächen wird für zwanzig Jahre auf eine forstliche Nutzung verzichtet, um natürliche Entwicklungsprozesse zu ermöglichen und ökologisch wertvolle Waldstrukturen zu erhalten.

Mit den Stilllegungsflächen sind verbindliche Rahmenbedingungen verbunden. Innerhalb dieser Flächen sind neben forstwirtschaftlichen Maßnahmen auch weitere Eingriffe in die Vegetation nicht zulässig. Hierzu zählen insbesondere das Freischneiden oder Mulchen von Wegen oder Erholungseinrichtungen, jagdbetriebliche Eingriffe in die Vegetation sowie das Befahren von Rückegassen. Zulässig bleiben ausschließlich naturschutzfachlich erforderliche Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung bei konkret festgestellter Gefährdung.

 

Offiziell ausgewiesene Wanderwege, wichtige Forstwege sowie sämtliche Erholungseinrichtungen wurden vorab vollständig herauskartiert und liegen in der Regel außerhalb der Stilllegungsflächen. Die Pflege und Nutzung der Wege ist somit weiterhin möglich. Vom eigenständigen Freischneiden oder Anlegen nicht offiziell ausgewiesener Wege bitten wir abzusehen. Entsprechende Maßnahmen stehen weder im Einklang mit den Fördervorgaben noch mit den Eigentumsverhältnissen und beeinträchtigen darüber hinaus die natürliche Entwicklung der Stilllegungsflächen.

Die Einhaltung der Förderbedingungen wird im Rahmen von unabhängigen Kontrollen überprüft. Festgestellte Abweichungen können zu förderrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Rückforderungen der Fördermittel führen.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen Cathrine Heeder (SGL Klimaangepasstes Waldmanagement und Waldnaturschutz; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 0173 7433 873) oder Johannes Mayer (Forstrevierleiter; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 0162 2903 871) als Ansprechpartner zur Verfügung.