Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 20.10. 2020

 

TOP 1         Vorstellung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Tuttlingen - Beschluss über den Beitritt der Gemeinde

 

Die Gemeinde Bärenthal wird dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Tuttlingen zum 01.01.2021 beitreten.

 

TOP 2         Vorstellung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes

 

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan. Aus dem Feuerwehrbedarfsplan ist ersichtlich, dass die Feuerwehr nach dem Verkauf des TSF aus dem Jahr 1986 durch den Feuerwehrförderverein, zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit einen Mannschaftstransportwagen mit Anhänger benötigt. Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Beschaffung des MTW in den Haushalt 2021 eingeplant und ein entsprechender Fördertrag bis zum 15.02.2021 gestellt wird. Aus dem Verkauf des Alt-Fahrzeuges und der alten Drehleiter stellt der Förderverein der Gemeinde für die Beschaffung des MTW zweckgebunden rund 6.000 Euro zur Verfügung. Abzüglich des Fachförderzuschusses verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von cirka 30.000 Euro.

 

 

TOP 3         Vorstellung Entwurfsplanung Kindergartenanbau  und Vergabe der Architektenleistungen für den Anbau

 

Das Verbandsbauamt war mit der Erstellung einer Vor- und Entwurfsplanung bis zur Fertigstellung des Bauantrages (Leistungsphasen 1-4) beauftragt. Die Vergabe der Leistungen Phase 5-9 (Ausführungsplanung, Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung und Bauüberwachung, Dokumentation) ist bisher nicht erfolgt. Dazu wurden mehrere Angebote von Architekten und dem Verbandsbauamt eingeholt. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote beschloss der Gemeinderat dem Verbandsbauamt den Auftrag für die Umsetzung des Kindergartenanbaus zu erteilen.

 

 

TOP 4         Anfrage des Zweckverbandes Hohenberggruppe auf Begutachtung und eventuelle Übernahme des Tiefbrunnens der Gemeinde Bärenthal

 

Der Zweckverband baut im Donautal eine neue Aufbereitungsanlage mit zentraler Enthärtung. Über die Kohlwaldquelle, Hasenquelle, Galgenquelle und auch Ensisheimerquelle bezieht das Wasserwerk Hammer sein Wasser. Derzeit laufen hierzu Planungen, wie die Versorgung der Verbandsgemeinden mit Trinkwasser auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Die Gemeinde Bärenthal besitzt einen Tiefbrunnen in der Nähe der Sportplätze.

Die Hohenberggruppe stellt den Antrag, diese Quelle begutachten (Beproben, Schüttungsmessungen usw.) zu dürfen, um diese vielleicht später zur Sicherung der Wasserversorgung zu übernehmen. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

TOP 5         Einführung des § 2b UStG - Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022

 

Der Gemeinderat verzichtet einstimmig auf den Widerruf der am 23.11.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebenen Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG. Stattdessen wird von der Möglichkeit, die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz auf den 01.01.2023 zu verschieben, Gebrauch gemacht. Wünschenswert seitens des Gemeinderates wäre es aber, den § 2b UStG bereits zum 01.01.2022 einzuführen.

Ausgenommen hiervon sind die Sachkonten der Feuerwehr. Im Hinblick auf die 2021 beschlossene Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens wird der Gemeindeverwaltungsverband damit beauftragt zu prüfen, ob für das Produkt Feuerwehr bereits ab dem 01.01.2021 auf die Regelbesteuerung umgestellt werden kann. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob dazu die Gründung eines BgA (Betrieb gewerblicher Art) erforderlich ist.

 

 

TOP 6              Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flst. Nr.

                        371/2, Untere Straße 4

 

Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben (Umbau eines bestehenden Wohnhauses) wird einstimmig erteilt.

 

 

TOP 7          Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

 

Bürgermeister Keller teilt mit, dass in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung die Einstellung einer geringfügig beschäftigten Mitarbeiterin für das Bürgerbüro beschlossen wurde. Die Mitarbeiterin unterstützt seit dem 01.10.2020 die Fachkraft im Bürgerbüro an den beiden Dienstleistungsnachmittagen (Dienstag und Donnerstag).

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. September 2020

 

TOP 1        Neuvorlage Haushalt 2020 - aufgrund fehlender Genehmigungsfähigkeit der ursprünglichen Fassung

Aufgrund der unvollständig übermittelten Informationen zum aktuellen Schuldenstand der Gemeinde Bärenthal von der Verbandsverwaltung an die mit der Erstellung des Haushaltsplans beauftragte Firma Heyder+ Partner war eine Überarbeitung erforderlich.

Die überarbeitete Haushaltssatzung und der Haushaltsplan, für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in der neu vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen.

TOP 2         Übergangslösung Kindergarten, erneute 

Beratung und Beschlussfassung aufgrund geänderter Ausgangssituation

Am 23.06.2020 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, in der Wohnung Hüttenbegstraße 12 eine Übergangslösung für die Kinderkrippe einzurichten.

Durch den Wegzug der Familie Taheri ergibt sich nun eine neue Situation, da dadurch zwei Kindergartenplätze und ein Krippenplatz frei werden. Das bedeutet konkret, dass die Übergangslösung nicht gebraucht wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auf die Übergangslösung zu verzichten. Eine Anmietung der Wohnung Hüttenbergstraße 12 entfällt somit.

Aus der aktuelle Kindergartenbedarfsplanung für die kommenden beiden Jahre ist ersichtlich, dass die Gemeinde bis zur geplanten Inbetriebnahme des Kindergartenanbaus alle Kinder aufnehmen kann. Ab März 2021 sind jedoch alle 30 Plätze belegt (26 Kinder mit Doppelbelegung in der altersgemischten Gruppe) Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb keine Warteliste erforderlich, da bei den Ihnen vorliegenden Zahlen alle Eltern, die sich bei der Bedarfsabfrage zurückgemeldet haben, bereits berücksichtigt sind. Aufgrund des Eigenbedarfs ist es auch selbstverständlich auch nicht mehr möglich, auswärtige Kinder aufzunehmen.

TOP 3         Elektrotechnische Ausstattung Kläranlage, Beratung und Beschlussfassung über Mehrkosten

 

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, Mehrkosten in ein Prozessleitsystem für die Kläranlage zu investieren.

TOP 4         Kauf der Waldgrundstücke Flst. Nr. 990,991 und 992 auf Gnadenweiler

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kauf der Waldgrundstücke Flst. Nr. 990, 991 und 992 auf Gnadenweiler.

 

TOP 5         Kostenbeteiligung der Gemeinde Bärenthal am Loipen­ Spurgerät des TSV Nusplingen - Abschluss einer inter­ Kommunalen Vereinbarung mit den Gemeinden Nusplingen und Schwenningen

 

Die Gemeinde Bärenthal weist auf der Hochfläche Gnadenweiler eine Langlauf­ loipe aus. Die Gemeinde selbst besitzt kein Loipenspurgerät. Deshalb wurde vor vielen Jahr mit der ehrenamtlichen „Interessengemeinschaft Loipenspurgerät lrndorf" eine Kooperation abgeschlossen. Durch Defekt des 30 Jahre alten Spurgerätes erfolgte in den letzten Jahren kein Spuren der Loipe mehr.

Nun ergab sich die Möglichkeit, über den TSV Nusplingen die Bärenthaler Loipe spuren zu lassen und die bestehende Vereinbarung zwischen Nusplingen und Schwenningen/Heuberg um Bärenthal zu erweitern. Voraussetzung hierfür war, dass sich die Gemeinde mit einem Investitionskostenzuschuss an dem neuen Motorschlitten, der im Herbst 2020 gekauft werden soll, beteiligt. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den Abschluss einer inter-Kommunalen Vereinbarung mit den Gemeinden Nusplingen und Schwenningen sowie dem TSV Nusplingen aus. Ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.500 € für den neuen Motorschlitten wurde beschlossen.

TOP  6         Baugesuche und- Bauanfragen·
  1. a) Neubau einer Fischerhütte auf Flst. Nr. 746/5

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das nachträgliche Einvernehmen für Baumaßnahme

  1. b) Bauvoranfrage Neubau eines Schuppens auf Flst.2027/3

Das Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme, vorbehaltlich der entsprechenden Zustimmung der Untere Baurechtsbehörde und Genehmigung durch die angehörten Fachbehörden wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.

 

  1. c) Bauvoranfrage Umbau Wohnhaus Flst. Nr. 585/9

Der Gemeinderat stimmte zu, die Befreiungen zu erteilen sofern das Bauvorhaben durch die Baurechtsbehörde als genehmigungsfähig erachtet wird.

 

TOP 7         Verpachtung einer Gewerbefläche zur Lagerung und Verarbeitung von Brennholz

 

Das Grundstück wurde von der Gemeinde einem örtlichen Kleinunternehmer angeboten. Nach eingehender Prüfung kam dieser jedoch zu dem Ergebnis, dass die Herrichtung des Platzes für ein Holzlager zu kostenintensiv für ein Kleingewerbe wäre und lehnte das Angebot ab.

 

TOP 8                  Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Bürgermeister Keller gab bekannt, dass die Genehmigung für die Ökopunktemaßnahme „Unterm Langfelsen" zwischenzeitlich vorliegt. Nach Abzug der 130.000 Ökopunkte für den Bebauungsplan „Mittleres Eschle", verbleiben für den Verkauf etwas mehr s 200.000 Ökopunkte.