Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 22.07.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Bärenthal kam am Mittwoch, 22. Juli 2026, zu seiner öffentlichen Sitzung zusammen. Nachfolgend wird über die wesentlichen Beratungsergebnisse und Beschlüsse berichtet.
TOP 1 – Ehrung von Blutspenderinnen und Blutspendern
Im Rahmen der Sitzung wurden die Blutspenderinnen und Blutspender des Jahres 2026 geehrt. Bürgermeister Morris Stoupal dankte den Geehrten für ihre langjährige Bereitschaft zur Blutspende und hob die große Bedeutung dieses Engagements hervor. Auch Alexandra Sauter, Vorsitzende der DRK-Ortsgruppe Bärenthal, sprach den Spenderinnen und Spendern ihren Dank aus.
Geehrt wurden Gabriel Klaiber für 10 Blutspenden, Yvonne Spöri für 25 Blutspenden sowie Hubert Walz für 50 Blutspenden. Hubert Walz konnte die Ehrung persönlich entgegennehmen. Als Zeichen der Anerkennung überreichte die Gemeinde ein kleines Präsent.
TOP 2 – Anpassung der Kindergartenentgelte 2026/2027
Nachdem der Tagesordnungspunkt in der vorangegangenen Sitzung aufgrund einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage zurückgestellt worden war, befasste sich der Gemeinderat erneut mit der Anpassung der Kindergartenentgelte.
Insbesondere im U3-Bereich liegen die derzeitigen Entgelte deutlich unter den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Vorgaben des Kommunalamtes müssen die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde entsprechend überprüft werden.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Kindergartenentgelte zum 1. September 2026 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung anzupassen.
TOP 3 – Vergabe des kommunalen Winterdienstes
Für die Neuvergabe des Winterdienstes lag innerhalb der Angebotsfrist ein wertbares Angebot vor. Ein weiteres Angebot war erst nach Ablauf der Frist eingegangen und konnte daher nicht berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat vergab den kommunalen Winterdienst für die Winterperioden 2026/2027 bis 2028/2029 einstimmig an Herrn Michael Sigrist aus Kolbingen. Dieser hält für den Winterdienst zwei Fahrzeuge und zwei Mitarbeiter bereit und kann bei Bedarf kurzfristig in Bärenthal eingesetzt werden.
Da künftig keine Bereitschaftspauschale mehr anfällt, können sich die Kosten gegenüber dem bisherigen Modell – abhängig vom Verlauf der jeweiligen Winter – reduzieren. Der Bürgermeister wurde zum Abschluss des entsprechenden Werkvertrages ermächtigt.
TOP 4 – Neuvergabe von Service und Betriebsführung der E-Ladesäule
Der bestehende Wartungs-, Betriebs- und Servicevertrag für die öffentliche E-Ladesäule der Gemeinde wurde seitens der Netze BW zum 15. Oktober 2026 gekündigt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Kündigung im Zusammenhang mit dem Auslaufen der bisherigen Förderung zum Ende des vergangenen Jahres steht.
Um den Weiterbetrieb der Ladesäule dennoch sicherzustellen, wurde dem Gemeinderat ein neues Betriebsmodell der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG vorgestellt.
Die bestehende Ladesäule wurde bereits im Jahr 2019 in Betrieb genommen. Der technische Support für dieses Modell wurde bereits im Jahr 2021 eingestellt. Mittlerweile werden zudem keine Ersatzteile mehr bereitgestellt, sodass bei einem größeren technischen Defekt eine Reparatur unter Umständen nicht mehr möglich ist.
Aus Sicht der Verwaltung soll die vorhandene Ladesäule deshalb so lange weiterbetrieben werden, wie dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die einmaligen Kosten für die Übernahme der Betriebsführung in Höhe von rund 1.580 Euro werden von der Netze BW übernommen, sodass hierfür keine Kosten für die Gemeinde entstehen. Die laufenden Betriebs- und Servicekosten belaufen sich künftig auf rund 69 Euro brutto monatlich und liegen damit lediglich rund 8 Euro über den bisherigen Kosten.
Der Gemeinderat stimmte dem neuen Betriebsmodell einstimmig zu. Die bestehende Ladesäule soll bis zu einem wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren beziehungsweise irreparablen technischen Defekt weiterbetrieben werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird über das weitere Vorgehen und eine mögliche Ersatzbeschaffung beraten. Dabei sollen auch eventuell verfügbare Fördermöglichkeiten für eine neue Ladesäule geprüft werden.
TOP 5 – Standsicherheitsprüfung der Straßenbeleuchtung
Die Netze BW hat die Standsicherheitsprüfung der Straßenbeleuchtungsmasten durchgeführt. Ursprünglich war vorgesehen, ab dem Jahr 2025 jährlich etwa ein Drittel der Masten zu prüfen. Stattdessen wurden nun sämtliche Masten im Jahr 2026 kontrolliert.
Größere Beanstandungen ergaben sich dabei nicht. Festgestellt wurden lediglich kleinere Mängel, beispielsweise fehlende Abdeckungen oder geringfügige Beschädigungen. Die Verwaltung wird mit der Netze BW das weitere Vorgehen abstimmen und darauf hinwirken, dass künftig wieder die ursprünglich vorgesehene regelmäßige Prüfung erfolgt.
Der Gemeinderat nahm den Sachstand zustimmend zur Kenntnis.
TOP 6 – Bekanntmachungen und Verschiedenes
Versammlung der Jagdgenossenschaft
Am 7. Juli 2026 fand die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bärenthal statt. Dabei wurde unter anderem die Satzung aufgrund gesetzlicher Änderungen neu beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft erneut für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen.
Der Reinertrag der Jagdgenossenschaft soll weiterhin zweckgebunden für den Erhalt und die Unterhaltung der Wald- und Feldwege verwendet werden. Der Gemeinderat nahm die Beschlüsse zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit deren Umsetzung.
Bevölkerungsfortschreibung
Der Gemeinderat nahm außerdem die Bevölkerungsfortschreibung zum 31. März 2026 zur Kenntnis.
TOP 7 – Bürgerfrageviertelstunde
Da zu diesem Zeitpunkt keine Bürgerinnen und Bürger mehr anwesend waren, entfiel die Bürgerfrageviertelstunde.
TOP 8 – Fragen aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat wurde auf die eingeschränkte Sicht im Bereich der neuen Engstelle an der Gnadenweilersteige hingewiesen. Dort sollen die vorhandenen Hecken entsprechend zurückgeschnitten werden.
Weiter wurde der aktuelle Sachstand zur Beteiligung an den Tuttlinger Gymnasien angesprochen. Aufgrund der geltenden Bagatellgrenze fällt die Gemeinde Bärenthal inzwischen aus der Beteiligung heraus, sodass gegenüber der Stadt Tuttlingen keine entsprechenden Zahlungsverpflichtungen mehr bestehen.