Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2027

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) schreibt hiermit das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 9. Juli 2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl. 2021, S. 101) mit EFRE-Ergänzung vom 22. März 2022.

Grundsätzliches

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden.

Einzelheiten zu den jeweiligen Fördersätzen können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.

1. Klimaschutz durch Förderzuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo) als Baustoffe

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess unterstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt werden, um Nachahmer anzuregen.

Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen (wie z. B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion ist deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Mit Ausnahme der Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Der Einsatz von auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen.

Die Kombination von Holz mit dem traditionsreichen, wie zukunftsweisenden Baustoff Lehm wird im ELR positiv bewertet.

2. EU-Beihilfevorgaben

Analog zur Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (sog. De-minimis-Verordnung) gilt für alle beihilferelevanten Projekte eine Anhebung des max. Förderhöchstbetrags auf bis zu 300.000 Euro.

In allen beihilferelevanten Förderschwerpunkten ist eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 Euro bzw. für Projekte mit nachwachsenden Rohstoffen in der Tragwerkskonstruktion max. 300.000 Euro möglich.

Die Fördersätze gelten sowohl bei Förderungen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung wie auch bei Projekten, die nach AGVO bewilligt werden.

3. Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen

Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen.

Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch:

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude

  • Aufstockungen von Bestandsgebäuden

  • umfassende Modernisierungen

  • innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern

  • die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen

Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan nachzuweisen.

Förderfähig sind durch den Antragsteller (oder Verwandte ersten und zweiten Grades) eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten).

Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten.

Die Förderung ist unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2381 (De-minimis-Verordnung) möglich.

Die Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale gehört zu den zentralen Herausforderungen einer ressourcenschonenden Innenentwicklung.

Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird die Förderung der unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung von Grundstücken angeboten, um die flächenschonende Innenentwicklung weiter zu stärken.

Gemeinden haben trotz der Förderung häufig eine hohe Finanzierungsbelastung, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt werden kann. Die Förderung beim unrentierlichen Mehraufwand kann daher abweichend mit bis zu 75 % gefördert werden.

Innerörtliche Freiflächen und Wasserrückhaltemöglichkeiten tragen im Fall von Starkregenereignissen und heißen, trockenen Sommern zur Resilienz der Gemeinden bei.

Bei kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen werden daher Projekte mit entsprechenden Maßnahmen (z. B. Wasserspeicher, versickerungsfreundliches Pflaster, angepasste Bepflanzung) prioritär gefördert.

Daher wird auch im Programmjahr 2027 ein Förderzuschlag für klimasensible, modellhafte Vorhaben angeboten.

Eine erhöhte Förderung ist für besonders modellhafte innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz, z. B. durch Vorhaben zur Umsetzung des „Schwammdorf“-Konzepts, möglich.

Die Förderung kann mit bis zu 50 %, max. 1.000.000 Euro erfolgen.

4. Förderschwerpunkt Grundversorgung

Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden.

Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Bausteine der Grundversorgung.

Zur Grundversorgung zählen besonders auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote.

Für eine erhöhte Förderung im Bereich Grundversorgung ist maßgeblich, welche Angebote es bereits vor Ort gibt.

Das ELR unterstützt hier Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen.

Die den Aufnahmeantrag stellende Gemeinde bzw. Stadt muss den Bedarf der Grundversorgung für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung unter Berücksichtigung ggf. bereits bestehender Einrichtungen im Ort darstellen und bestätigen.

5. Förderschwerpunkt Arbeiten

Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Unternehmen unter 100 Mitarbeiter unterstützt werden.

Auch neue Organisationsformen, wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern, sind förderfähig.

Im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert.

Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs aus dem Ortskern, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen.

Auch die (Nach-)Nutzung von Bestandsgebäuden/Gewerbebrachen wird prioritär gefördert.

6. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen, wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser, werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen.

Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden.

Die reguläre Zuwendung beträgt maximal 750.000 Euro bzw. bei Projekten mit überwiegend auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis zu 1.000.000 Euro.

Die Förderung von Rathäusern und Kindergärten ist nur möglich, wenn bei den Baumaßnahmen Bestandsgebäude genutzt und diese ggf. untergeordnet ergänzt werden (Anbauten).

Auch die Schaffung von Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden stellt eine mögliche förderrelevante strukturelle Verbesserung dar.

7. Weitere Hinweise

Das ELR ist offen für innovative Ansätze, wie z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt).

Aber auch die multifunktionale Nutzung von Gebäuden und innerörtlicher Flächen bzw. vorhandener Bausubstanz ist förderfähig, wenn die Projekte zur Belebung der Ortskerne beitragen.

Dies gilt auch für Projekte, die zur Reduktion der überbauten Fläche und intensiverer Flächennutzung durch flächensparsame Bauweise (z. B. mit Dach-/Fassadenbegrünungen zur Erhaltung der Artenvielfalt) beitragen.

Die (Unter-)Nutzung und Unterhaltung von kirchlichen Räumen stellt für viele Kirchen zunehmend eine Herausforderung dar.

Die Kirchen im Land haben sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt. Es gibt immer mehr Ansätze, kirchliche Räume für alternative oder erweiterte Nutzungen zu öffnen.

Dies soll helfen, die Gebäude zu erhalten und gleichzeitig ihre Bedeutung für die Gemeinschaft zu bewahren.

Das ELR kann diese Entwicklung unterstützen.

Deshalb soll ein Schwerpunkt der ELR-Förderung in diesem Programmjahr auch auf Investitionen zur Umnutzung von kirchlichen Gebäuden beispielsweise zu kommunalen Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen gesetzt werden.

In den kommenden Jahren steht in vielen Gemeinden des Ländlichen Raums in den Einfamilienhausgebieten der 1960er- und 70er-Jahre ein Generationenwechsel an.

Dieser kann nur gelingen, wenn eine zeitgemäße Modernisierung der Bausubstanz erfolgt.

Das ELR unterstützt diesen Prozess aktiv.

8. Verfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen.

Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen.

Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich fallenden Einzelprojekte.

Diese sind im Formular ELR-1/3 entsprechend der Priorität aufzulisten.

Es können grundsätzlich nur Einzelprojekte beantragt werden, deren bauliche Umsetzung 2027 beginnt.

Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindlichen Aufnahmeantrags.

Die Projektbeschreibung für wohnraumbezogene Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher Sicht.

Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen (Formular ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Anzahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab und lassen diese Angaben durch Mitzeichnung des Unternehmens bestätigen.

Stellt eine Gemeinde mehrere Aufnahmeanträge, so müssen diese in eine Rangfolge gebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können.

Weitere Informationen und Fristen

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sowie weitergehende Informationen sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 einzureichen.

Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln.

Soweit noch keine Berechtigung vorliegt, sollte diese bis zum 28. August 2026 per E-Mail beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.

Die Regierungspräsidien informieren auch über das Verfahren zur digitalen Antragsübermittlung.

Die Informationen zu den berücksichtigten Vorhaben werden am Tag der Programmentscheidung an das im Antragsformular genannte kommunale Sammelpostfach oder die allgemeine Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! versandt.

Anlagen

 

Quelle: Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2027.

Mit Pressemitteilung vom 30. März 2026 hat das Regierungspräsidium Tübingen über die im Jahr 2026 geplanten Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen in der Region Neckar-Alb informiert.
Bestandteil dieser Vorhaben ist die Fahrbahndeckenerneuerung im Zuge der L 433 von der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zollernalbkreis bei Egesheim bis Nusplingen, sowie im Zuge der L 440 von der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zollernalbkreis nördlich von Bärenthal bis zur Einmündung in die L 433.
Es ist geplant mit diesen Arbeiten Mitte Juni 2026 zu beginnen. Die Maßnahme findet unter Vollsperrung der Landesstraßen statt. Für die Sanierung der in der Summe gut 3,6 Kilometer langen Strecken sind Kosten von rund 1,0 Millionen Euro angesetzt.
Im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung wird auch ein ca. 120 m langer Radwegeabschnitt auf Höhe der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zolleralb entlang der L 440 saniert. Ziel ist es die Arbeiten Anfang August 2026 abzuschließen.
Weitere Informationen zur Baumaßnahme sowie die tatsächlichen Zeiträume der Sperrung gibt das Regierungspräsidium in einer gesonderten Pressemitteilung rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bekannt.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.

VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.

Am Mittwoch, den 20.05.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Erteilung des Einvernehmens bzw. von Befreiungen zu Bauanträgen

-          Beratung und Beschlussfassung über das Eingehen einer Baulast im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auf Flst. Nr. 600/6, Talblickstraße 2

TOP 2

Fortschreibung des Flächennutzungsplans

-          Ausweisung eines Schuppengebiets

TOP 3

Neufassung des Betrauungsaktes der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH für den Zeitraum 2026 bis 2037

TOP 4

Interkommunales Gewerbegebiet Heuberg

-          Sachstandsbericht und Durchführung eines Vorverfahrens

TOP 6

Sachstand zur Felsberäumung / Felssicherung / Hangsicherung an der Gnadenweiler Steige

TOP 7

Bekanntmachungen / Verschiedenes

TOP 8

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 9

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

 

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

Das Freibad Fridingen startet mit einem attraktiven Zusatzangebot in die neue Badesaison: Ab sofort ist das Bad offizieller Verbundpartner des Betriebssportprogramms „Hansefit“. Damit profitieren auch Bürgerinnen und Bürger aus Bärenthal von vergünstigten beziehungsweise teilweise kostenfreien Eintrittsmöglichkeiten im Freibad Fridingen.

Neben den finanziellen Vorteilen bietet das Freibad eine sichere und familienfreundliche Umgebung mit qualifiziertem Personal und lädt damit sowohl zur sportlichen Betätigung als auch zur Erholung ein. Die neue Partnerschaft stellt somit eine weitere Bereicherung für die Freizeitgestaltung in der Region dar.

Die Gemeinde Bärenthal wird regelmäßig über entsprechende Angebote, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Freibad informieren.

Weitere Informationen – unter anderem auch zu Fördermitgliedschaften – können auf der Webseite des Fördervereins unter https://www.foerderverein-freibad-fridingen.de/ eingesehen werden.

Gleichzeitig möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu ermutigen, die Angebote des Freibades aktiv zu nutzen. Eine gute Auslastung und rege Teilnahme leisten einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt dieser wertvollen Freizeiteinrichtung in unserer Region.

 

Am Mittwoch, den 22.04.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Ausschreibung Winterdienst für das Gemeindegebiet Bärenthal

TOP 2

Sachstand zur Felsberäumung / Felssicherung / Hangsicherung an der Gnadenweiler Steige

TOP 3

Bekanntmachungen aus nicht öffentlicher Sitzung / Verschiedenes

TOP 4

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 5

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

 

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. 
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. 

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. 
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. 
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern. 
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden. 

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. 
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Internet: www.tsk-bw.de

Endgültiges Landesergebnis der Landtagswahl 2026 festgestellt

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hat nach den Feststellungen der Wahlausschüsse auf Wahlkreisebene das endgültige Wahlergebnis im Land, die Sitzverteilung sowie die Gewählten bei der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg mitgeteilt.

„Das endgültige Ergebnis hat das vorläufige Ergebnis vom Wahlsonntag bestätigt. Es gibt keine Änderungen in den prozentualen Zweitstimmenergebnissen der Parteien.“ Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte nach den Feststellungen der Wahlausschüsse auf Wahlkreisebene das endgültige Wahlergebnis im Land, die Sitzverteilung sowie die Gewählten bei der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 in Baden-Württemberg mit. Vorausgegangen war die Prüfung der Wahlergebnisse in den 70 Wahlkreisen des Landes.

Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Wahltags am 8. März 2026 ergaben sich lediglich geringfügige Abweichungen bei der Zahl der Wahlberechtigten, der Zahl der Wähler, den ungültigen und gültigen Stimmen sowie den Zweitstimmen der Parteien. Eine Änderung des Zweitstimmenanteils ist dabei für keine Partei festzustellen.

Von den in Baden-Württemberg 7.764.858 Wahlberechtigten haben 5.406.737 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 69,6 %. Bei der letzten Landtagswahl 2021 betrug diese 63,8 %. Per Briefwahl haben 1.936.352 Personen gewählt, was 35,8 % der Wählerinnen und Wähler entspricht. Von den abgegebenen Zweitstimmen waren 31.628 ungültig. Dies entspricht 0,6 %.

Von den 5.375.109 gültigen Zweitstimmen entfallen auf die zugelassenen Landeslisten

Partei Zweitstimmen in %
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 1.623.208 30,2 %
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.595.929 29,7 %
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 298.297 5,5 %
Freie Demokratische Partei (FDP) 235.598 4,4 %  
Alternative für Deutschland (AfD) 1.010.574 18,8 %
Die Linke (Die Linke) 236.975 4,4 %
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 102.716 1,9 %   

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und

basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
22.765 0,4 %   
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 15.126 0,3 %
Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 2.764 0,1 %   
Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 9.339 0,2 %   
Volt Deutschland (Volt) 45.842 0,9 %
Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 12.533 0,2 %   
Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt (PdH) 2.347 0,0 %
Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung) 3.526 0,1 %   
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) 76.439 1,4 %
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Die Gerechtigkeitspartei) 7.315 0,1 %
Partei der Rentner (PDR) 9.017 0,2 %   
Partei des Fortschritts (PdF) 3.649 0,1 %   
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 49.827 0,9 %   
WerteUnion (WerteUnion) 11.323 0,2 %   

Sitzverteilung

An der Sitzverteilung der Listenmandate nehmen die Parteien GRÜNE, CDU, SPD und AfD teil, da sie 5 % oder mehr der gültigen Zweitstimmen erreicht haben:

Partei Sitze Direktmandate Listenmandate
GRÜNE 56 13 43
CDU 56 56 0
SPD 10 0 10
AfD 35 1 34
Gesamt 157 70 87

Gewählte in Wahlkreisen

Die Kreiswahlausschüsse haben die folgenden Bewerberinnen und Bewerber im jeweiligen Wahlkreis als gewählt festgestellt:

Wahlkreis Name, Vorname Partei
01 Stuttgart I Aras, Muhterem GRÜNE
02 Stuttgart II Özdemir, Cem GRÜNE
03 Stuttgart III Hildenbrand, Oliver GRÜNE
04 Stuttgart IV Olschowski, Petra GRÜNE
05 Böblingen Dvořák-Vučetić, Regina CDU
06 Leonberg Stickel, Albrecht CDU
07 Esslingen Deuschle, Andreas CDU
08 Kirchheim Dr. Pfau-Weller, Natalie CDU
09 Nürtingen Steege, Maren CDU
10 Göppingen Schweizer, Sarah CDU
11 Geislingen Razavi, Nicole CDU
12 Ludwigsburg Tietze, Lukas CDU
13 Vaihingen Epple, Konrad CDU
14 Bietigheim-Bissingen Vogt, Tobias CDU
15 Waiblingen Lorek, Siegfried CDU
16 Schorndorf Gehring, Christian CDU
17 Backnang Dr. Steinat, Jens CDU
18 Heilbronn Strobl, Thomas CDU
19 Eppingen Dr. Preusch, Michael CDU
20 Neckarsulm Huber, Isabell CDU
21 Hohenlohe Dr. Breitkreuz, Tim CDU
22 Schwäbisch Hall Rathgeb, Isabell CDU
23 Main-Tauber Dr. Reinhart, Wolfgang CDU
24 Heidenheim Kolb, Michael CDU
25 Schwäbisch Gmünd Bückner, Tim CDU
26 Aalen Mack, Winfried CDU
27 Karlsruhe I Dr. Leidig, Ute GRÜNE
28 Karlsruhe II Bauer, Benjamin GRÜNE
29 Bruchsal Dr. Schwarz, Thorsten CDU
30 Bretten Mayr, Ansgar CDU
31 Ettlingen Saladino, Lorenzo CDU
32 Rastatt Dr. Becker, Alexander CDU
33 Baden-Baden von Loga, Cornelia CDU
34 Heidelberg Kollmann, Florian GRÜNE
35 Mannheim I Dr. Pepperl, Bernhard AfD
36 Mannheim II Zimmer, Elke GRÜNE
37 Wiesloch Staab, Christiane CDU
38 Neckar-Odenwald Hauk, Peter CDU
39 Weinheim Dr. Schneider, Bastian CDU
40 Schwetzingen Sturm, Andreas CDU
41 Sinsheim Dr. Schütte, Albrecht CDU
42 Pforzheim Renner, Andreas CDU
43 Calw Hirsch, Carl Christian CDU
44 Enz Gunzelmann, Nico CDU
45 Freudenstadt Schindele, Katrin CDU
46 Freiburg I Evers, Daniela GRÜNE
47 Freiburg II Saint-Cast, Nadyne GRÜNE
48 Breisgau Dr. Rapp, Patrick CDU
49 Emmendingen Wernet, Stefanie CDU
50 Lahr Gentges, Marion CDU
51 Offenburg Schebesta, Volker CDU
52 Kehl Dr. Merkel, Katrin CDU
53 Rottweil Teufel, Stefan CDU
54 Villingen-Schwenningen Braun, Andreas CDU
55 Tuttlingen-Donaueschingen Wolf, Guido CDU
56 Konstanz Erikli, Nese GRÜNE
57 Singen Stetter, Christoph CDU
58 Lörrach Hagmann, Sarah GRÜNE
59 Waldshut Herzog, Simon CDU
60 Reutlingen Dr. Menton, Maximilian CDU
61 Hechingen-Münsingen Hailfinger, Manuel CDU
62 Tübingen Lede Abal, Daniel GRÜNE
63 Balingen Dr. Hoffmeister-Kraut, Nicole CDU
64 Ulm Schneider, Mario CDU
65 Ehingen Hagel, Manuel CDU
66 Biberach Dörflinger, Thomas CDU
67 Bodensee Dr. Bruns, Alexander CDU
68 Wangen Haser, Raimund CDU
69 Ravensburg Rommelspacher, Antje CDU
70 Sigmaringen Boos, Ilona CDU

Gewählte auf den Landeslisten nach den endgültigen Ergebnissen der Wahl

Partei Name, Vorname Listenplatz
GRÜNE Walker, Thekla 01
Schwarz, Andreas 04
Boser, Sandra 07
Haggenmüller, Pascal 08
Krebs, Petra 09
Lindlohr, Andrea 11
Dr. Baumann, Andre 12
Holmberg, Cindy 13
Haßler, Florian 14
Poreski, Thomas 16
Joukov, Michael 18
Sperling, Swantje 19
Metzger, Jens 20
Schweizer, Clara 21
Hahn, Martin 22
Hentschel, Thomas 24
Braun, Martina 25
Köhler, Erwin 26
Tok, Tayfun 28
Deparnay-Grunenberg, Anna 29

Nentwich, Ralf 

30
Mettenleiter, Bernd 32
Günter, Meike  33
Nüssle, Niklas 34
Gericke, Silke 35
Seimer, Peter 36
Tuncer, Fadime 37
Veits, Yannick 38
Resch, Clara  39
Bayer, Gerd 40
Seemann, Stefanie 41
Katzenstein, Hermann 42
Achterberg, Gudula 43
Tonojan, Rüdiger 44
Dr. Ott, Mariska 45
Dr. Belling, Daniel 46
Geldner, Lea 47
Keune, Kai 48
Frank, Saskia 49
Eichin, Artur 50
Wiech, Anna 51
Gürbüz, Berat 52
Seifert, Maren 53
SPD Stoch, Andreas 01
Dr. Kliche-Behnke, Dorothea 02 02
Binder, Sascha 03
Sigg, Viviane 04
Dr. Fulst-Blei, Stefan 05
Steinhülb-Joos, Katrin 06
Fink, Nicolas 07
Kirschbaum, Simone 08
Dr. Weirauch, Boris 09
Wulff, Annkathrin 10
AfD Sänze, Emil 01
Rothweiler, Martin 02
Baron, Anton 03
Lindenschmid, Daniel 04
Klecker, Dennis 05
Klauß, Miguel  06
Eisenhut, Bernhard 07
Haug, Carmen 08
Kolb, Karlheinz 09
Hörner, Hans-Peter 10
Scheer, Sandro 11
Zimmer, Alexsei 12
Kuhs, Joachim 13
Boutakoglou, Nikolaos 14
Auer, Andreas 15
Köhler, Christian  16
Hegel, Chris 17
Schwarz, Stephan 18
Schäfer, Christian 19
Knorr, Emely  20
Köthe, Stephan 21
Gerner, Maximilian 22
Ernst, Rüdiger 23
Baur, Hans-Peter 24
Schäfer, Christine 25
van Ryt, Sebastian 26
Rottmann, Daniel 27
Wolle, Carola  28
Grammel, Andreas 29
Tsoulopoulos, Christoforos 30
Stein, Udo 31
Rittweg, Kay 32
Hermann, Kurt 33
Freiherr von Wangenheim, Uwe

34

Mit der Feststellung des endgültigen Landesergebnisses durch den Landeswahlausschuss gelten die Bewerberinnen und Bewerber als endgültig gewählt. Alle gewählten Bewerberinnen und Bewerber werden nun von der Landeswahlleiterin benachrichtigt und aufgefordert, ihr gegenüber zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

 

Am Freitag, den 27.03.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Hangsicherung Gnadenweiler Steige

-          Vergabe Austausch und Neubau der Schutzplanken

TOP 2

Verschiedenes

TOP 3

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 4

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

Die Hohenberggruppe investiert mehrere Millionen, um die Wasserversorgung für über 100.000 Menschen sicherzustellen – auch das Thema Blackout steht auf der Agenda

 

Bauprojekte in Millionenhöhe durch die Reaktivierung des Wasserwerks „Neidinger Mühle“ und die Modernisierung des Wasserwerks „Hammer“; Rückbau der Wehranlagen samt Fischtreppe beim Wasserwerk „Hammer“ und die prägnante Frage, wie es mit der Wasserversorgung bei einem länger andauernden Stromausfall aussieht? All das waren spannende Themen bei der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Hohenberggruppe, die am 18. März im „Adler“ Obernheim tagte.

 

Den Blackout in Berlin im Januar dieses Jahres und die Schlagzeilen darüber haben wohl alle noch vor Augen. Ein mutmaßlicher Anschlag auf das Stromnetz löste in der Hauptstadt einen flächenhaften Stromausfall aus, von dem rund 45.000 Haushalte und über 2000 Betriebe mehrere Tage lang betroffen waren. Das Szenario eines größeren Stromausfalls beschäftigt auch die Verantwortlichen des Zweckverbands Wasserversorgung Hohenberggruppe, wie es in einer Pressemitteilung weiter heißt. Was passiert, wenn es in der Region einen längeren Blackout gibt? Wie kann die Versorgung mit Wasser von über 100.000 Menschen in den 28 Verbandsgemeinden dann noch gewährleistet werden?

 

Bislang hätte man in einem solchen Fall auf die sogenannten Uraca-Pumpen im Wasserwerk Hammer und auf das Flüsschen Bära für eine Mindestversorgung vertraut. Der Begriff Uraca leitet sich vom Hersteller ab, der diese von Wasserkraft angetriebenen Pumpen produziert. Das Wasser der Bära, teilweise umgeleitet in einen Triebkanal mit Wehr, setzt die beiden Uracas im Bedarfsfall in Gang, die somit auf ganz natürliche Weise Strom erzeugen. Allerdings geht diese Rechnung immer weniger auf, vor allem in den immer trockeneren Sommermonaten. Denn dann führt die Bära weniger Wasser, teils so wenig, dass eine verlässliche Nutzung der Uraca-Pumpen im Notfall nicht mehr garantiert ist. Ein tierischer Burgherr in der Nachbarschaft trägt obendrein mit dazu bei, dass es mit der Wasserknappheit noch brenzliger wird, denn der Biber und seine Bauwerke sind ursächlich, dass die Bära im Bereich des Wasserwerks Hammer noch weniger Wasser hat.

Die Hohenberggruppe hat deshalb mit einer Stuttgarter Fachfirma ein Krisenvorsorgekonzept ausgearbeitet, das unabhängig vom Wasserstand der Bära eine verlässliche Stütze sein soll. Mobile Notstromaggregate hat man hierbei im Blick. Sie sollen dafür sorgen, dass die Wassergewinnung im Pumpwerk Großschmiedebrunnen, die Aufbereitung und Verteilung in den Wasserwerken „Beuron-Langenbrunn“ und „Hammer“ sowie die Versorgungsschienen über die Hochbehälter mit Druckerhöhungsanlagen bei einem Blackout sichergestellt sind.

 

Vor diesem Hintergrund und der somit fraglichen Wirtschaftlichkeit der Uraca-Pumpen stellt die Hohenberggruppe grundsätzlich die Erhaltung des Wehrs samt Kanal und Fischtreppe auf den Prüfstand. Der seit Oktober 2025 neue technische Betriebsleiter, Christian Berger (lesen Sie dazu auch unseren extra Beitrag), schlägt deshalb die Stilllegung dieser gesamten Anlage vor. Der Verwaltungsrat der Hohenberggruppe wird sich diesen Themen nun annehmen.

 

Für den Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Frank Schroft aus Meßstetten, ist das Krisenvorsorgekonzept jedenfalls ein weiterer wichtiger Baustein in der Versorgungssicherheit der Hohenberggruppe. In diese investiert der Zweckverband bekanntlich seit Jahren viele Millionen Euro. Die Bürgerinnen und Bürger in allen Verbandsgemeinden sollen zu jederzeit den Wasserhahn aufdrehen können und es kommt Wasser. Dass dies jedoch keine Selbstverständlichkeit ist, kann nicht oft genug betont werden. Denn die Wasserabnahme der Verbandskunden steigt seit vielen Jahren an. Waren es im Jahre 2012 noch knapp 2,6 Millionen Kubikmeter, so summierte sich der Wasserverbrauch im vergangenen Jahr auf 3,4 Millionen Kubikmeter; Tendenz weiter steigend.

 

Kausal dafür sind die wärmeren Sommermonate, weniger Regen und deshalb deutlich längere Trockenperioden. So manche Verbandskommune kann dann spürbar weniger Eigenwasser zapfen und die Nachfrage aus dem großen Netz der Hohenberggruppe wächst. Tatsächlich gab es 2025 einen kritischen Tag, an dem die Versorgungssicherheit nicht nur an, sondern erstmals über ihre Grenzen des Wasserdargebots stieß, wie Christian Berger aufzeigte: Es war der 29. Juni, als 13.447 Kubikmeter Wasser gezogen wurden. Dieser eine Tag konnte dank Volllast und noch weitgehend gefüllter Hochbehälter gemeistert werden, mehrere solcher Tage in Folge sollte es jedoch nicht geben. Nicht umsonst appelliert die Hohenberggruppe immer wieder zum sensiblen Umgang mit dem kostbaren Nass. Erfreulich in der Wasserbilanz 2025: der ermittelte Wasserverlust war mit 84.223 Kubikmetern, respektive 2,09 Prozent, so niedrig wie seit 2013 nicht mehr. „Ein absoluter Traumwert“, wie Christian Berger sagte.

 

Die Verantwortlichen der Hohenberggruppe haben die Versorgungssicherheit und die dafür notwendige Infrastruktur stets im Blickfeld. Jederzeit soll ausreichend Trink- aber auch Löschwasser für die Feuerwehren in jeder einzelnen Mitgliedskommune verfügbar sein. Das bedingt einen hohen technischen und finanziellen Aufwand. Viele Schritte sind bereits gegangen oder eingeleitet, weitere vorgesehen. So wurde im Juli 2023 das neue Wasserwerk Beuron-Langenbrunn in Betrieb genommen. Aktuell läuft die Reaktivierung des Wasserwerks „Neidinger Mühle“, welches auf Basis eines 2011 erstellten Strukturgutachtens im Jahre 2015 stillgelegt worden war. Die damals gemachten Vorhersagen erwiesen sich jedoch als Fehlprognose. Der Wasserbedarf ging nicht zurück, sondern stieg merklich an. Weil die Hohenberggruppe für die Anlage bei Neidingen im Donautal aber noch immer die Wasserrechte von 70 Liter pro Sekunde besitzt, beschloss die Verbandsversammlung 2025, diese Quelle wieder zu nutzen und somit das Wasserdargebot merklich zu erhöhen. Zudem beschloss der Verwaltungsrat im Juli 2025, wie Vorsitzender Schroft ausführte, das Bauwerk tiefgreifender zu sanieren – sowohl baulich als auch technisch.

 

Was hier alles passiert, das erläuterte Ingenieur Matthias Dreher von der Empfinger Ingenieurgesellschaft Dreher+Stetter (es begleitet die Hohenberggruppe fachlich seit vielen Jahren) in der Verbandsversammlung sehr detailliert. Das bereits 2023 errechnete Investitionsvolumen für die Aufbereitungstechnik beläuft sich auf 5,956 Millionen Euro. Hinzu kommen bauliche Sanierungen für rund 965.000 Euro und die Modernisierung von Enthärtungsanlage samt Aktivkohlefiltration für weitere 640.000 Euro. Unter dem Strich summieren sich die Investitionen für ein dann hochmodernes Wasserwerk „Neidinger Mühle“ auf 7,562 Millionen Euro. Hierfür erhalten die Verbandskommunen einen Zuschuss durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von netto 2,781 Millionen Euro.

 

Ein weiterer Förderbescheid in Höhe von 676.000 Euro liegt der Hohenberggruppe für die Sanierung im Wasserwerk Hammer auf dem Tisch. Diese Bundeszuwendung war zunächst unsicher und ließ aufgrund des plötzlichen Endes der Ampelregierung und des damit einhergehenden Stopps des Förderprogramms lange auf sich warten. Nachdem die neue Bundesregierung gebildet war, kam im Juni 2025 die Förderzusage. Die notwendige Planungssicherheit war somit gegeben und der Verwaltungsrat vergab unmittelbar danach die ersten Arbeiten, um eine zeitgemäße und effiziente Pumpentechnik im Wasserwerk „Hammer“ zu realisieren. Dies sei, so betonte Frank Schroft in seinem Bericht, nochmals ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Ergänzend soll eine Photovoltaik-Anlage die Betriebskosten optimieren und jährlich rund 175.000 kW/h an Strom zum Eigenverbrauch erzeugen. Die dafür nötigen Bauleistungen in Höhe von etwas über 174.000 Euro (brutto) vergab die Verbandsversammlung einstimmig an die Meßstetter Firma da-Elektro. Und es gibt noch ein weiteres Bonbon: Die Aufbereitungsanlage erhält etwa 2028/29 eine Enthärtung, so dass über die Niederdruckschiene dann weicheres Wasser als bislang verteilt wird und somit das gesamte Verbandsgebiet mit enthärtetem Wasser versorgt ist.

 

Die Verbandsversammlung hat einstimmig den Jahresabschluss 2024 festgestellt und ebenso einstimmig den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr beschlossen. Zuvor erläuterte Verbandsrechner Daniel Bayer in gewohnter Weise die beiden umfangreichen Zahlenwerke und ging dabei insbesondere auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen an der bestehenden Infrastruktur ein.

 

Versorgung

 

 

Stillgelegt wurde die „Neidinger Mühle“ 2015. Ausgedient hat deshalb auch die alte Technik. Nach der Generalsanierung ist das Wasserwerk aber topmodern.

Foto: Stadt Meßstetten/Volker Bitzer

 

 

Die voluminösen Wasserfilter in der „Neidinger Mühle“ befinden sich seit über zehn Jahren im Dornröschenschlaf. Im Zuge der Reaktivierung wird ein Teil davon weitergenutzt.

Foto: Stadt Meßstetten/Volker Bitzer

 

 

Christian Berger ist neuer technischer Betriebsführer

 

Seit Oktober 2025 hat der Zweckverband Wasserversorgung Hohenbergruppe einen neuen technischen Betriebsführer: Christian Berger – er ist 42 Jahre alt, studierter Wirtschaftsingenieur (Bau) und war zuletzt „Geschäftsbereichsleiter Trinkwasser“ bei den Stadtwerke Singen. Seit Herbst gehört er zum Team von Netze-BW, wo er die Nachfolge von Saskia Moser-Danhel antritt, die innerhalb der Netze-BW in eine Teamleiter-Position wechselte. Saskia Moser-Danhel war seit 2023 technische Betriebsführerin für die Hohenberggruppe. Der Verbandsvorsitzende, Frank Schroft, würdigte ihre Arbeit bei der Verbandsversammlung und bedankte sich mit einem Blumenstrauß. Ein weiteres neues Gesicht auf Meisterebene ist Marc Denecke; der 36-Jährige ist geprüfter Wassermeister und eine technische Führungskraft bei der Hohenberggruppe.

 

 

Sag es mit Blumen: Der Verbandsvorsitzende der Hohenberggruppe, Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft, bedankte sich bei Saskia Moser-Danhel für ihre langjährige technische Betriebsführung. Ihr Nachfolger ist Christian Berger (links), der zusammen mit Verbandsrechner Daniel Bayer ebenfalls mit auf unserem Bild ist.

Foto: Stadt Meßstetten/Volker Bitzer

 

Am Mittwoch, den 18.03.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Erteilung des Einvernehmens bzw. von Befreiungen zu Bauanträgen

-          Äußerung über das Bestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 ff. BauGB

TOP 2

Hangsicherung Gnadenweiler Steige

Vergabe der Felsberäumungs- und Hangsicherungsarbeiten

TOP 3

-          Vergabe zur Erstellung eines Jagdkatasters

TOP 4

Bekanntmachungen aus nicht öffentlicher Sitzung / Verschiedenes

TOP 5

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 6

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Vorab (18:30 Uhr) und im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

 

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

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