Öffentliche Bekanntmachung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Gemeinde Bärenthal
Landkreis Tuttlingen
Bekanntmachung über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2018
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR- ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, um die Ortskerne im ländlichen Raum zu stärken.
Um ein Dorf oder eine Stadt lebendig zu halten, ist es wichtig, dass dort Leben herrscht. Die Menschen müssen in den Orten wohnen, arbeiten, ihre Freizeit verbringen, einkaufen und zum Arzt gehen können. Durch die Konzentration der Förderpolitik auf den Innenbereich und den Schwerpunkt Wohnen entsteht nicht nur neuer Wohnraum, sondern es werden auch Flächen im Außenbereich geschont. Damit leistet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, einen erheblichen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung
Die Bereitstellung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz müsse erhalten und zu modernem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen könnten weichen, um Platz für Neues zu schaffen.
Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert. Dabei öffnet das ELR sich auch für die Förderung von Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Auch im Jahresprogramm 2018 soll die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für innerörtliche wohnraumbezogene Projekte eingesetzt werden.
Beibehalten werde der Förderzuschlag von 5.000 Euro für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen. Ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum sei auch die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Förderschwerpunkt Wohnen
- Umnutzung leerstehender Gebäude, z. B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu familiengerechten Wohnungen
Ältere Gebäude im Ortskern können modernisiert werden und den heute üb-
lichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Baumaßnahmen, wie die Däm- mung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Mo dernisierung der Sanitärinstallationen können gefördert werden.
Maximal 50.000 € je Wohneinheit,
bei der innovativen Verwendung von Holz in der Tragwerkskonstruktion bis zu
35 %, max. 55.000 Euro pro Wohnung
- Aktivierung innerörtlicher Flächen
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung
- Baulückenerschließung durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude
Baulücken und größere zusammenhängende Freiflächen können durch maß stäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hierdurch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Landschaftsverbrauch wird hierdurch eingedämmt.
Maximal 20.000 € pro Wohnung
- Umfassende Modernisierung einer eigengenutzten Wohnung
Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen
Maximal 20.000 € pro Wohnung
- Umfassende Modernisierung oder Umnutzung einer Wohnung zum Zwecke der Vermietung
Projekte im Bestand, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben einer eigengenutzten Wohnung mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nach Nr. 6.3.3. ELR mit einem Fördersatz von 10 bzw. 15 % möglich.
Weitere Förderschwerpunkte sind:
- Arbeiten: Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Betrieben
Förderhöhe in der Regel 15 % der Kosten
- Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen (Dorfgasthäuser, Dorfläden, Ärzte, Physiotherapeuten).
Fördersatz: 20 % der Investitionskosten
- Gemeinschaftseinrichtungen: Einrichtungen zur Förderung des Gemeinschafslebens.
Förderhöhe in der Regel 40 % der zuwendungsfähigen Kosten
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, bzw. als zinsverbilligtes Darlehen.
Zeitlicher Ablauf
- Interessierte Bürger melden sich bei der Gemeinde bis Ende August
- Einzelberatung interessierter Bürger durch den GVV Donau-Heuberg bzw. die Gemeinde Anfang September
- Interessierte Bürger konkretisieren die Planung/Angebote einholen und ev. Pläne fertigen September
- Förderantrag für Einzelmaßnahmen bei der Gemeinde stellen Anfang Oktober
- Gemeinde reicht ELR-Antrag mit dem Entwicklungskonzept und den Einzelanträgen im Oktober 2017 ein.
- Bewilligung der ausgewählten Maßnahmen vom Regierungspräsidium im März 2018;
- Baubeginn nach der Bewilligung März 2018
- Umsetzungszeitraum der Maßnahme ca. 2 Jahre
Bei Fragen werden Sie sich bitte an:
Herrn Bürgermeister Keller Tel. 07466/230